Garantieleistungen für Gummiketten
der Marke DRB, Tagex und Bridgestone
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Welche Schäden können ersetzt werden?
a) Ein Garantiefall liegt vor, wenn ein Kettenschaden auf Material- oder Produktionsfehler zurückzuführen ist und der weitere Betrieb der Kette nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Wenn eine Kette aufgrund eines geringen Fehlers weiter betrieben werden kann, greift die Kulanzregelung (b). b) Kulanz kann gewährt werden, wenn der Schaden auf einen Material- oder Produktionsmangel zurückzuführen ist, der aber nicht zum unmittelbaren Ausfall der Kette führt (z.B. optische Mängel).
c) Nicht garantie- bzw. kulanzfähig sind Schäden, deren Ursachen dem Nutzer zuzurechnen sind.
Einige typische Beispiele hierfür sind:
- Gewaltriss durch Überstreckung der Kette (z.B. durch Äste oder Steine im Fahrwerk),
- Schnitte und Risse im Gummi durch Außeneinwirkung,
- Längsrisse entlang der Außenkante (z.B. durch Fahren über Bordsteine im spitzen Winkel),
- Ausgerissene oder gebrochene Stahleinlagen durch abgenutzte Kettenräder.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise unter: "Umgang mit Gummiketten" -
Ersatzleistungen für DRB Gummiketten für Bagger-, Dumper- und Carrier
Ersatz bei Garantiefällen gem. 1.a.:
- mangelbedingter Kettenausfall innerhalb 1 Jahr ab Auslieferung: 100%
- mangelbedingter Kettenausfall innerhalb 2 Jahre ab Auslieferung: 66%
- mangelbedingter Kettenausfall innerhalb 3 Jahre ab Auslieferung: 33%
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Ersatzleistungen für TAGEX Gummiketten für Bagger-, Dumper- und Carrier
Ersatz bei Garantiefällen gem. 1.a.:
- mangelbedingter Kettenausfall innerhalb 1 Jahr ab Auslieferung: 100%
- mangelbedingter Kettenausfall innerhalb 2 Jahre ab Auslieferung: 50 %
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Ersatzleistungen für Skid Steer Loader – Gummiketten der Marke DRB
Ersatz bei Garantiefällen gem. 1.a.:
- Feststellen des Fehlers innerhalb 6 Monate ab Auslieferung: 100%
- Feststellen des Fehlers innerhalb 12 Monate ab Auslieferung: 66%
- Feststellen des Fehlers innerhalb 18 Monate ab Auslieferung: 33%
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Ersatzleistungen für Skid Steer Loader – Gummiketten der Marke TAGEX
Ersatz bei Garantiefällen gem. 1.a.:
- Feststellen des Fehlers innerhalb 6 Monate ab Auslieferung: 100%
- Feststellen des Fehlers innerhalb 12 Monate ab Auslieferung: 50%
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Ersatzleistungen für markenlose Bagger- und Dumper – Gummiketten (ECOLine)
Ersatz bei Garantiefällen gem. 1.a.:
- Feststellen des Fehlers innerhalb 6 Monate ab Auslieferung: 100%
- Feststellen des Fehlers innerhalb 12 Monate ab Auslieferung: 50%
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Ersatzleistungen für nicht markierende Gummiketten (sog. „Weiße Gummiketten“).
Da diese Kettenausführungen aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung nicht die Leistungsdaten ihrer schwarzen Pendants erreichen können, betragen die Gewährleistungsperioden für nicht markierende Gummiketten jeweils die Hälfte derer für die normalen, schwarzen Ausführungen. Auf nicht markierenden Gummiketten können sich zudem relativ früh oberflächliche Ozonrisse bilden. Diese Besonderheit der nicht markierenden Ausführungen resultiert nicht in einer verkürzten Lebensdauer und stellt keinen Mangel dar. -
Maßgeblich für die Ermittlung der Ersatzleistung über o.g. Quoten ist der aktuell gültige Stückpreis.
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Für die Bearbeitung von Gewährleistungsanträgen sind insbesondere das vollständig ausgefüllte Formular „Reklamationsbericht“ und Digitalaufnahmen der Schadensstelle sowie des Produktionscodes bzw. der Seriennummer erforderlich.
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Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, insbesondere nicht Ansprüche auf Ersatz von sonstigen Schäden, Folgeschäden und Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
Welche Schäden können ersetzt werden? a) Ein Garantiefall liegt vor, wenn ein Kettenschaden auf Material- oder Produktionsfehler zurückzuführen ist und der weitere Betrieb der Kette...
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Welche Schäden können ersetzt werden?
a) Ein Garantiefall liegt vor, wenn ein Kettenschaden auf Material- oder Produktionsfehler zurückzuführen ist und der weitere Betrieb der Kette nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Wenn eine Kette aufgrund eines geringen Fehlers weiter betrieben werden kann, greift die Kulanzregelung (b). b) Kulanz kann gewährt werden, wenn der Schaden auf einen Material- oder Produktionsmangel zurückzuführen ist, der aber nicht zum unmittelbaren Ausfall der Kette führt (z.B. optische Mängel).
c) Nicht garantie- bzw. kulanzfähig sind Schäden, deren Ursachen dem Nutzer zuzurechnen sind.
Einige typische Beispiele hierfür sind:
- Gewaltriss durch Überstreckung der Kette (z.B. durch Äste oder Steine im Fahrwerk),
- Schnitte und Risse im Gummi durch Außeneinwirkung,
- Längsrisse entlang der Außenkante (z.B. durch Fahren über Bordsteine im spitzen Winkel),
- Ausgerissene oder gebrochene Stahleinlagen durch abgenutzte Kettenräder.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise unter: "Umgang mit Gummiketten" -
Ersatzleistungen für DRB Gummiketten für Bagger-, Dumper- und Carrier
Ersatz bei Garantiefällen gem. 1.a.:
- mangelbedingter Kettenausfall innerhalb 1 Jahr ab Auslieferung: 100%
- mangelbedingter Kettenausfall innerhalb 2 Jahre ab Auslieferung: 66%
- mangelbedingter Kettenausfall innerhalb 3 Jahre ab Auslieferung: 33%
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Ersatzleistungen für TAGEX Gummiketten für Bagger-, Dumper- und Carrier
Ersatz bei Garantiefällen gem. 1.a.:
- mangelbedingter Kettenausfall innerhalb 1 Jahr ab Auslieferung: 100%
- mangelbedingter Kettenausfall innerhalb 2 Jahre ab Auslieferung: 50 %
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Ersatzleistungen für Skid Steer Loader – Gummiketten der Marke DRB
Ersatz bei Garantiefällen gem. 1.a.:
- Feststellen des Fehlers innerhalb 6 Monate ab Auslieferung: 100%
- Feststellen des Fehlers innerhalb 12 Monate ab Auslieferung: 66%
- Feststellen des Fehlers innerhalb 18 Monate ab Auslieferung: 33%
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Ersatzleistungen für Skid Steer Loader – Gummiketten der Marke TAGEX
Ersatz bei Garantiefällen gem. 1.a.:
- Feststellen des Fehlers innerhalb 6 Monate ab Auslieferung: 100%
- Feststellen des Fehlers innerhalb 12 Monate ab Auslieferung: 50%
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Ersatzleistungen für markenlose Bagger- und Dumper – Gummiketten (ECOLine)
Ersatz bei Garantiefällen gem. 1.a.:
- Feststellen des Fehlers innerhalb 6 Monate ab Auslieferung: 100%
- Feststellen des Fehlers innerhalb 12 Monate ab Auslieferung: 50%
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Ersatzleistungen für nicht markierende Gummiketten (sog. „Weiße Gummiketten“).
Da diese Kettenausführungen aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung nicht die Leistungsdaten ihrer schwarzen Pendants erreichen können, betragen die Gewährleistungsperioden für nicht markierende Gummiketten jeweils die Hälfte derer für die normalen, schwarzen Ausführungen. Auf nicht markierenden Gummiketten können sich zudem relativ früh oberflächliche Ozonrisse bilden. Diese Besonderheit der nicht markierenden Ausführungen resultiert nicht in einer verkürzten Lebensdauer und stellt keinen Mangel dar. -
Maßgeblich für die Ermittlung der Ersatzleistung über o.g. Quoten ist der aktuell gültige Stückpreis.
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Für die Bearbeitung von Gewährleistungsanträgen sind insbesondere das vollständig ausgefüllte Formular „Reklamationsbericht“ und Digitalaufnahmen der Schadensstelle sowie des Produktionscodes bzw. der Seriennummer erforderlich.
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Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, insbesondere nicht Ansprüche auf Ersatz von sonstigen Schäden, Folgeschäden und Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
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